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 Berechnungsbeispiel 

Tippgeber

(Stand: 21.05.2024)

Kurzinformation:

Die hier aufgeführte Berechnung dient zur beispielhaften Darstellung von Provisionsansprüchen und könnte sich aufgrund vieler Faktoren wie z.B. Änderung von Bankenindividuellen Courtagesätzen, Provisionsverzicht zu Gunsten einer bessern Kondition für den Kunden, etc. zu jederzeit ändern und stellen daher keinen verbindlichen Anspruch dar. Wenn du fälle über uns abwickelst ist das jedoch keine Blackbox. Im Zuge der Bearbeitung deines Kundenfalles weißt du immer schon vor Abschluss Bescheid, wie dieser konkrete Fall provisioniert wird. Für mehr Infos speziell zur Provision von Darlehen & Krediten kannst du dich einfach und direkt mit unserem Baufipool in Verbindung setzen.

Allgemeine Hinweise zur Courtage-Höhe

Produktpartner

ProHyp

Die normale Abschlussprovision als Direkteinreicher für Immobiliardarlehen (über das Portal eHyp) setzte sich aus dem individuellen Courtagesatz und der Darlehenssumme zusammen.

Teilung

25%

Als Tippgeber erhält man 25% Beteiligung an der normalen Abschlussprovision eines Direkteinreichers.

Die Provisions-Berechnungsformel

Darlehenssumme x Courtagesatz Direkteinreicher = Voller Provisionsanspruch Direkteinreicher x Tippgeber Teilung = Provisionsanspruch Tippgeber

Fallbeispiel

  • Nehmen wir an, dein Kunde schließt ein Immobiliardarlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von 200.000,00 EUR über Prohyp ab und die Finanzierende Bank ist die Sparkasse Nürnberg.

  • 200.000,00 EUR x 2,25 % = 4.500,00 EUR x 25% = 1.125,00 EUR

Dein Provisionsrechner

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