(Stand: 21.05.2024)
Die hier aufgeführte Berechnung dient zur beispielhaften Darstellung von Provisionsansprüchen und könnte sich aufgrund vieler Faktoren wie z.B. Änderung von Bankenindividuellen Courtagesätzen, Provisionsverzicht zu Gunsten einer bessern Kondition für den Kunden, etc. zu jederzeit ändern und stellen daher keinen verbindlichen Anspruch dar. Wenn du fälle über uns abwickelst ist das jedoch keine Blackbox. Im Zuge der Bearbeitung deines Kundenfalles weißt du immer schon vor Abschluss Bescheid, wie dieser konkrete Fall provisioniert wird. Für mehr Infos speziell zur Provision von Darlehen & Krediten kannst du dich einfach und direkt mit unserem Baufipool in Verbindung setzen.
Die normale Abschlussprovision als Direkteinreicher für Immobiliardarlehen (über das Portal eHyp) setzte sich aus dem individuellen Courtagesatz und der Darlehenssumme zusammen.
Als Tippgeber erhält man 25% Beteiligung an der normalen Abschlussprovision eines Direkteinreichers.
Darlehenssumme x Courtagesatz Direkteinreicher = Voller Provisionsanspruch Direkteinreicher x Tippgeber Teilung = Provisionsanspruch Tippgeber