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 Berechnungsbeispiel 

Tippgeber

(Stand: 21.05.2024)

Kurzinformation:

Die hier aufgeführte Berechnung dient zur beispielhaften Darstellung von Provisionsansprüchen und könnte sich aufgrund vieler Faktoren wie z.B. Projektbezogene Vergütungsänderung, Provisionsverzicht zu Gunsten eines besseren Kaufpreises, etc. zu jederzeit ändern und stellen daher keinen verbindlichen Anspruch dar. Wenn du Fälle über uns abwickelst, ist das jedoch keine Blackbox. Im Zuge der Bearbeitung deines Kundenfalles weißt du immer schon vor Abschluss Bescheid, wie dieser konkrete Fall provisioniert wird. Für mehr Infos speziell zur Provision von Kapitalanlage Immobilien kannst du dich einfach und direkt mit unserem Immopool in Verbindung setzen.

Allgemeine Hinweise zur Courtage-Höhe

Provision

5%

Die durchschnittliche Tippgeberprovision liegt bei Brutto 5% (inkl. USt.) des notariell beglaubigten Kaufpreises.

Die Provisions-Berechnungsformel

Kaufpreis x Courtagesatz Tippgeber = Provisionsanspruch Tippgeber

Fallbeispiel

  • Nehmen wir an, dein Kunde schließt einen Kaufvertrag mit einem Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 EUR über den Immopool ab.

  • 200.000,00 EUR x 5 % = 10.000,00 EUR (Brutto inkl. USt.)

Dein Provisionsrechner

Provisionsrechner
Zusätzlich erhältst du, je nach deiner individuellen Baufipool Anbindung, auch Provision (als Tippgeber, Vermittler oder Direkteinreicher) für das Immobiliardarlehen.